Leihbedingungen der Blindenhörbibliothek
Die Bibliothek kann nur von blinden oder sehbehinderten Menschen genutzt werden.
Ein Nachweis ist erforderlich.
Das Porto der Blindensendungen übernimmt die Post.
Die Leihgebühr pro Kassette beträgt 0,25 €.
Anfragen an die Blindenhörbibliothek richten Sie bitte montags,
mittwochs und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr an Frau Fahrländer.
Tel. 0711/1643117
